Die im Rahmen des RSML-NPGS erbrachten medizinischen und therapeutischen Leistungen werden nach den in der Schweiz für die ambulante Tätigkeit geltenden tarifarischen und gesetzlichen Regeln abgerechnet.
Psychiatrische ärztliche Leistungen werden gemäss dem in der Schweiz geltenden ärztlichen Tarif für die ambulante Praxis abgerechnet. Dazu können insbesondere psychiatrische Konsultationen, diagnostische Beurteilungen, therapeutische Verlaufskontrollen und bestimmte anerkannte Koordinationsleistungen gehören.
Psychotherapeutische Leistungen werden im jeweils anwendbaren regulatorischen Rahmen und gemäss dem betreffenden Behandlungsmodell erbracht und abgerechnet.
Psychiatrische Interventionen zu Hause werden nach den für die entsprechenden ambulanten Leistungen geltenden Regeln abgerechnet.
Die Patientinnen und Patienten werden, soweit erforderlich, über die allgemeinen Modalitäten der Behandlung und über allfällige von ihnen zu tragende Kosten informiert.